Lea Klein und Partner Immobilien

Allgemeine Geschäftsbedingungen Coaching


  1. Angebote
    Von Lea Klein und Partner Immobilien oHG schriftlich verfasste Angebote behalten ihre Gültigkeit drei Monate ab Erstellung.

  2. Vertragsabschluss
    Die Bestellung einer Leistung durch den Auftraggeber per E-Mail, Fax oder Brief stellt ein rechtsverbindliches Angebot dar. Mit Zugang der Auftragsbestätigung durch   Lea Klein und Partner Immobilien oHG an den Auftraggeber wird dieser Vertrag wirksam.

  3. Honorar
    Ist kein Honorar ausdrücklich vereinbart, gelten die branchenüblichen Honorarsätze.

  4. Veranstaltungsort
    Bei Workshops und Inhouse-Seminaren übernimmt der Auftraggeber Organisation und Kosten von Veranstaltungsraum, Verpflegung und Übernachtung für die Teilnehmer und die Trainer.

  5. Reisespesen
    Für die Anreise wird ein Kilometergeld in Höhe von € 0,60 pro Kilometer berechnet.

  6. Zahlungsbedingungen
    Rechnungen sind bei Erhalt innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Zahlungen sind für den Empfänger grundsätzlich kostenfrei zu leisten.

  7. Absage der Veranstaltung
    Lea Klein ist berechtigt, einen Termin aus wichtigen Gründen – insbesondere Erkrankung oder zu geringe Teilnehmerzahl – gegen volle Erstattung bereits bezahlter Gebühren abzusagen. Ein weitergehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

  8. Stornobedingungen
    Gebuchte Leistungen können durch den Auftraggeber bis 4 Wochen vor Beginn der vereinbarten Leistung kostenfrei storniert werden. Bei Absagen bis zu zwei Wochen wird die Hälfte des vereinbarten Honorars fällig, bei kurzfristigeren Absagen wird das gesamte Honorar abzüglich der ersparten Aufwendungen fällig.

  9. Seminare in Kooperation mit Lea Klein und Partner Immobilien oHG
    Bei allen Seminaren, die in Kooperation mit Lea Klein und Partner Immobilien oHG gehalten werden, gelten die Geschäftsbedingungen der  Lea Klein und Partner Immobilien oHG


  10. Schlussbestimmungen
  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist     Siegen. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksamen Regelungen werden in diesem Fall durch eine Regelung ersetzt, deren wirtschaftlicher Erfolg der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.   


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